Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm "Phonecash.tv"

Mobile Trade AG
Brügglistrasse 11c
CH-8852 Altendorf
Switzerland

nachfolgend "Mobile Trade" genannt.

Begriffsdefinition

Mobile Trade: Inhaber des Partnerprogramms phonecash.tv

Webmaster: Natürliche oder juristische Personen, welche das Partnerprogramm von Mobile Trade bewerben.

Übersicht

1. RECHTSBEZIEHUNG

  • 1. Mobile Trade bietet mit Ihrem Partnerprogramm "phonecash.tv" dem Webmaster die Möglichkeit Web und Mobile Internetseiten bzw. deren Abrechnungssysteme auf Provisionsbasis zu bewerben. Der Webmaster stimmt mit Absendung des Anmeldeformulars diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
  • 2. Weitere Vereinbarungen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn Mobile Trade diesen schriftlich zugestimmt hat.
  • 3. Die Anmeldung kommt zustande, indem der Webmaster seine persönlichen Daten in das Anmeldeformular eingibt und die Email mit seinen Zugangsdaten erhält. Mit dem Zusenden der Zugangsdaten hat Mobile Trade den Vertrag angenommen.
  • 4. Der Webmaster verpflichtet sich, Mobile Trade seine korrekten persönlichen Daten mitzuteilen und Änderungen an seinen persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.
  • 5. Die Registrierung bei Mobile Trade ist grundsätzlich kostenlos.
  • 6. Mobile Trade behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Webmasters ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder wenn auf einer Seite des Webmasters Kinderpornographie, Pornographie mit Tieren, Gewaltdarstellungen, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität oder Behinderung erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind.
  • 7. Teilnehmen können Webmaster, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.

2. LAUFZEIT DES VERTRAGES / KUENDIGUNG

  • 1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ordnungsgemäß ohne Angabe von Gründen fristlos durch eine der beiden Vertragsseiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels Email, FAX oder Brief zu erfolgen. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte.
  • 2. Mobile Trade kündigt den Vertrag einseitig und ohne Frist, wenn folgende Sachverhalte durch den Webmaster erfüllt wurden:
    • 2.1 Anmeldung mit falschen Daten
    • 2.2 Bewerbung der Angebote von Mobile Trade auf illegalen Seiten
    • 2.3 Betrug oder Täuschung gegenüber Mobile Trade
    • 2.4 Weitergabe von Zugangsdaten des Webmaster-Accounts bei Mobile Trade an Dritte
    • 2.5 Wird über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eingeleitet
    • 2.6 Verstöße gegen die Bestimmungen der Telefoncarrier
    • 2.7 Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
    • 2.8 Verstöße gegen Vertragsbestimmungen und Nichteinstellung der Vertragsverletzung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung, so steht eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund zu
  • 3. Im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung zahlt Mobile Trade bereits erwirtschaftete und künftige Provisionen aus, sofern diese die festgelegte Mindestauszahlung überschritten haben. Nach der Kündigung kann der Webmaster keine weiteren Rechtsansprüche gegen Mobile Trade herleiten.

3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

  • 1. Mobile Trade stellt dem Webmaster einen persönlichen Zugang zu seinem Parnterprogramm "phonecash.tv" zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Partnerbereiches kann der Webmaster die Web und Mobilen Angebote von Mobile Trade bewerben.
  • 2. Webmaster können für die von Mobile Trade und deren angeschlossenen Partnerseiten Kunden werben und erhalten eine Provision, sobald ein Kunde ein Telefonat und/oder Abschluss bei den angeschlossenen Partnerseiten auf den dort angegebenen Rufnummern und/oder durch Alternative Bezahlmethoden wie z.B Kreditkarte, führt. Der Webmaster tritt alle Ansprüche an dem Kunden durch den Erhalt der Provision an Mobile Trade ab.
  • 3. Der Webmaster bewirbt die Angebote von Mobile Trade eigenverantwortlich und stellt Mobile Trade von jeglichem Schaden der durch die Bewerbung entstanden ist frei.
  • 4. Mobile Trade stellt dem Webmaster verschiedene Werbemittel wie Banner, Bilder- und Videocontent etc. zur Verfügung. Diese Werbemittel dürfen ausschließlich zum Bewerben der Angebote von Mobile Trade genutzt werden.
  • 5. Dem Webmaster wird von Mobile Trade ein Statistikbereich zur Verfügung gestellt, in welchem dieser seine Umsätze einsehen kann.
  • 6. Mobile Trade stellt dem Webmaster einen kostenlosen und unverbindlichen Webmaster- Support zur Verfügung.
  • 7. Sämtliche Vorgänge mit dem Kunden werden von Mobile Trade oder von Mobile Trade beauftragten Drittfirmen durchgeführt. Dazu zählen u.a. Telefongesellschaften, Zahlungsverkehr, Mahn- und Inkassowesen und allgemeine Kundenverwaltung.

4. PFLICHTEN DES WEBMASTERS

  • 1. Der Webmaster verpflichtet sich, die Zugangsdaten zum Partnerprogramm sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • 2. Der Webmaster verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Anzeigen für die ihn überlassenen oder selbst zugeteilten Telefonnummern durch z.B. Bundesnetzagentur, zu schalten und zu bewerben. Diese werden in frei gewählten Medien vom Webmaster geschaltet. Für die in der Werbung getätigten Aussagen haftet ausschließlich der Webmaster.
  • 3. Der Webmaster verzichtet auf Werbemaßnahmen, die gegen gesetzliche Vorschriften insbesondere gegen die länderspezifischen Telekommunikationsgesetze, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen. Der Webmaster muss sich an alle bestehenden Gesetze halten und darf keine Werbemaßnahmen durchführen, die gegen geltendes Recht des jeweilig beworbenen Landes verstoßen.
  • 4. Der Webmaster nimmt zur Kenntnis, dass er allein für den Betrieb und den Inhalt seiner Internetseite sowie seiner sonstigen Werbemaßnahmen verantwortlich ist und haftet. Insbesondere hat er seine Internetseite frei von gesetzwidrigen oder anstößigen Inhalten zu halten.
  • 5. Verstößt der Webmaster gegen diesen Vertrag, gegen Gesetze, sonstige Regelungen wie beispielsweise die Regeln von Telefoncarriern über die Nutzung und Bewerbung von Rufnummern und hat dies eine Abmahnungen durch den jeweiligen Carrier zur Folge, so behält sich Mobile Trade das Recht vor, dem Webmaster die entsprechende(n) Rufnummer(n) zu sperren, zu entziehen und Vergütungen bis zur Abklärung des Sachverhaltes zu stoppen.
  • 6. Erfolgt aufgrund eines Verstoßes des Webmaster gegen die gesetzlichen Bestimmungen eines Landes oder gegen Vorschriften eines Carriers die Sperre einer Rufnummer, so entstehen dem Webmaster daraus keine wie immer gearteten Forderungen gegen Mobile Trade. Demgegenüber hafte in diesem Falle der Webmaster uneingeschränkt, wenn Mobile Trade oder einem anderen Kunden von Mobile Trade aus der Rufnummernsperre ein Schaden entsteht.
  • 7. Der Webmaster haftet für den Inhalt der von ihm geschalteten oder generierten Anzeigen und deren Übereinstimmung mit den jeweils für das beworbene Land gültigen Gesetzen. Der Webmaster verpflichtet sich, in sein Angebot keine Leistungen und Anzeigen aufzunehmen, die den Regeln für private Informationsdienstleistungen der Carrier widersprechen könnten. Beworbene Angebote dürfen weder unmittelbar noch mittelbar den jeweiligen Landesgesetzen und den Vorschriften der Carrier widersprechen. Verstöße berechtigen Mobile Trade, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen; dies ausdrücklich ohne vorherige Abmahnung sowie unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche seitens des Webmaster.
  • 8. Der Webmaster stellt Mobile Trade von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der Rufnummer oder den beworbenen Diensten gegen Mobile Trade geltend machen, insbesondere wegen Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln und Bestimmungen der Rufnummerncarrier. Darüber hinaus stellt der Kunde Mobile Trade und ihre Partner von allen Ansprüchen einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung frei, welche Dritte gegen Mobile Trade wegen Verletzung von gesetzlichen bzw. behördlichen Bestimmungen oder Falschinformationen erheben.
  • 9. Der Webmaster verpflichtet sich, niemals Prozeduren zur Anwendung zu bringen, um Kunden anderer Nummern von Mobile Trade oder deren Partner zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen (Abwerbung von Anrufern). Der Webmaster garantiert, dass er keine unverlangte SMS- oder Email-Werbung (Spam) versendet, keine irreführenden Links verwendet oder falsche Email-Adressen oder Daten nutzt. Es ist dem Kunden ausdrücklich jegliche Art von unlauteren Werbemaßnahmen, unabhängig vom Kommunikationsmittel, untersagt.
  • 10. Der Webmaster verpflichtet sich bei allen Werbemaßnahmen, insbesondere eigenen Maßnahmen, stets lesbar und deutlich den Preishinweis anzubringen. Der Preishinweis muss den gesetzlichen Mindestanforderungen des jeweiligen Landes, insbesondere auch den Konsumentenschutzbestimmungen, genüge tragen. Eigene Werbemaßnahmen des Webmaster zur Bewerbung der überlassenen Rufnummer(n) bedürfen stets zu deren Einsatz der schriftlichen Freigabe von Mobile Trade. Sollte sich der Webmaster nicht an die geltenden Preisauszeichnungsbestimmungen halten, kann Mobile Trade die Auszahlung verweigern und die betroffenen und vergebenen Telefonnummern blockieren, die Zahlungsverweigerung in einem solchen Fall liegt im Ermessen von Mobile Trade und berechtigt keines Falls zu Schadenersatzforderungen des Webmaster gegenüber Mobile Trade.
  • 11. Bei einem Verstoß des Webmaster gegen Bestimmungen dieses Vertrages kann Mobile Trade nach eigenem Ermessen die Auszahlung von Vergütungen aus unerlaubten Werbemaßnahmen verweigern. Mobile Trade kann die Vertragsdaten und die Kundeninformationen an nachfragende Personen, Einrichtungen, Institutionen und/oder Behörden weitergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen den Webmaster eingeleitet wurde.
  • 12. Der Webmaster darf die Werbeseiten von Mobile Trade ausschließlich auf legalen Seiten bewerben.
  • 13. Der Webmaster verpflichtet sich, Mobile Trade Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.
  • 14. Die Bewerbung der Angebote durch Spam ist nicht gestattet. Unter Spam fällt unaufgeforderte Zusendung von Werbung an potentielle Kunden mittels Email, Telefon, Chat, Post oder sonstigen elektronischen und nichtelektronischen Kommunikationswegen.
  • 15.1. Sofern für Mobile Trade der Verdacht besteht, dass der Webmaster gegen die Spam-Richtlinien verstoßen hat, muss der Webmaster diesen ausräumen, indem er eidesstattlich versichert, weder selbst unlautere Werbung getätigt zu haben noch Dritte damit beauftragt zu haben. Diese Erklärung hat innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung schriftlich bei Mobile Trade vorzuliegen.
  • 15.2. Sollte der Webmaster diese Erklärung nicht vorlegen, ist Mobile Trade zu folgenden Schritten berechtigt:
    • 15.2.1. Sperrung des Webmaster-Accounts
    • 15.2.2. Sofortige Kündigung
    • 15.2.3. Rückabwicklung aller zugeteilten Provisionen, welche durch die unlautere Werbung entstanden sind.
    • 15.2.4. Weitergabe der Daten des Webmasters an:
      • 15.2.4.1. Den etwaigen Kläger
      • 15.2.4.2. Entsprechende Behörden oder Institutionen
    • 15.2.5. Forderung von Schadenersatz in Höhe von 5.000,00 Euro pro Fall.
    • 15.2.6. Provisionen an den Webmaster einzubehalten
  • 16. Jegliche Kontaktaufnahme des Webmasters mit den Kunden ist untersagt, dazu gehört u.a. Kontaktaufnahme bei/zwecks:
    • 16.1. Stornos durch den Kunden
    • 16.2. Animieren des Kunden zu weiteren Käufen

5. PROVISIONEN

  • 1. Der Webmaster erhält eine prozentuelle Vergütung (Provision) für seine eigenen oder die ihm überlassene(n) Rufnummer(n) einkassierten, einredefreien Beträge. Die Höhe der prozentuellen Vergütung (Provision) ist in der Konditionstabelle im Webmasterbereich einsehbar. Mobile Trade behält sich das Recht, Vergütungen (Provisionen) anzupassen. Sollte die Rückbelastungsquote sechs Wochen nach Ende des Kalendermonats eine Rückbelastungsquote von 35% bei 09005 Servicenummern (Deutschland) überschreiten, hat Mobile Trade das Recht, die stornofreie Auszahlung nach Feststellung der Rückbelastungsquote anzupassen. Mobile Trade verpflichtet sich die neue Vergütung mindestens eine Woche vor deren Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
  • 2. Die Auszahlung der Provision an den Webmaster erfolgt netto. Die anfallende MWSt. der Auszahlungen an den Webmaster verbleibt bei Mobile Trade – sofern es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt – und wird entsprechend an das zuständige Finanzamt abgeführt. Bei inländischen Unternehmen wir die MWSt. an den Webmaster vergütet.
  • 3. Grundlage für die Berechnungen der Provisionen sind die Statistiken von Mobile Trade, welche dem Webmaster zur Verfügung gestellt werden.
  • 4. Abrechnungszeitraum ist jeweils ein vollständiger Kalendermonat.
  • 5. Die Auszahlung der Provision an den Webmaster erfolgt jeweils in den ersten 15 Werktagen eines jeden Monats für den vorherigen Monat. Die Basis der Provisionsberechnung stellen die im jeweiligen Kalendermonat anfallenden Eingänge zu den dem Webmaster zugewiesenen Rufnummern und unter Berücksichtigung der Auszahlungszeiträume (Sicherheitseinbehalt).
  • 6. Die Auszahlung erfolgt nur dann, wenn ein Mindestbetrag von 50 EUR (netto) durch den Webmaster erreicht wurde. Darunterliegende Provisionen werden so lange in den Folgemonat übernommen, bis der Mindestbetrag erreicht wurde.
  • 7. Die Auszahlung erfolgt an natürliche Personen und an juristische Personen, sofern der Nachweis der Existenz dieser vorliegt.
  • 8. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto des Webmaster. Sollte Mobile Trade über weitere Auszahlungsmöglichkeiten bieten, ist eine Auszahlung auf diesem Wege ebenfalls möglich.
  • 9. Werden aufgrund von Verstößen des Webmaster gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Regeln der Carrier Ausschüttungen von Mobile Trade zurückgefordert oder von Vorne herein vom Carrier einbehalten, so werden diese Beträge nicht ausgeschüttet oder, wenn die Ausschüttung schon erfolgt ist, mit der nächsten Provision an den Webmaster gegenverrechnet. Übersteigt die Forderung von Mobile Trade den Provisionsanspruch des Webmasters, so wird der Differenzbetrag binnen einer Woche ab Provisionsabrechnung fällig und ist unverzüglich an Mobile Trade zu überweisen. Unabhängig davon, ob ein Ausschüttungsbetrag von Vorne herein einbehalten oder im Nachhinein rückgefordert wurde, haftet der Webmaster gegenüber Mobile Trade für deren durch den Verstoß entstandenen Schaden. Insbesondere hat der Webmaster in diesem Falle für die, die betreffende Ausschüttung betreffenden IVR-Kosten (Aufwand für die Anrufverwaltung) sowie die entsprechenden Contentkosten (zB Callcenter) aufzukommen und diese Mobile Trade zu ersetzen.
  • 10. Vermittlungsprovision (Webmaster wirbt Webmaster). Hat der Internetauftritt eines Webmaster zur Folge, dass sich ein anderer Webmaster für das beworbene Produkt interessiert und dieser ebenfalls Webmaster von Mobile Trade wird, so erhält der Webmaster, über dessen Vermittlung der Neuzugang erfolgte, eine Vermittlungsprovision. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist Produktabhängig und kann auf der Internetseite eingesehen werden. In diesem Referenzsystem gibt es nur eine Linie die provisioniert wird! Die Höhe der Vermittlungsprovision kann von Mobile Trade jederzeit einseitig angepasst werden. Eine Anpassung ist jedoch nur für nach der Anpassung erfolgter Vermittlungen wirksam. Als neu zu werbender Partner gilt nur ein solcher, der noch in keiner Vertragsbeziehung zu Mobile Trade steht. Über seine Internetseite eine eigene weitere Internetseite zu werben um so zu einer Vermittlungsprovision zu gelangen, ist strengstens untersagt. Sind aufgrund eines Fehlverhaltens des vermittelten Kunden bereits erfolgte Ausschüttungen zurückzuzahlen oder erfolgt keine Ausschüttung, so hat auch der Vermittler, für diesen Teil, keinen Anspruch auf die Vermittlungsprovision bzw. hat er die bereits ausgezahlte Vermittlungsprovision, auf Aufforderung, wieder zurückzuerstatten.
  • 11. Mobile Trade und ihre Inkassopartner behalten sich das Recht vor, auf Bezahlung von einzelnen Rechnungen von Anrufern nach eigenem Ermessen zu verzichten oder den Rechnungsbetrag zu reduzieren. Dies trifft insbesondere bei minderjährigen Anrufern zu oder wenn es Mobile Trade oder deren Inkassopartnern zweckmäßig erscheint, um einen Zahlungseingang zu erwirken.
  • 12. Mobile Trade kann den o.g. Abrechnungsmodus und Tarif nach eigenem Ermessen ändern, der Kunde wird bei solchen Änderungen rechtzeitig informiert.

6. HAFTUNG UND MAENGEL

  • 1. Sollte es zu unvorhersehbaren oder fahrlässigen Störungen der Leistungen von Mobile Trade kommen, wie z.B. Serverausfällen, Ausfall oder Fehlfunktionen von Werbemitteln, Nichterreichbarkeit von phonecash.tv oder dem Statistikbereich ist der Webmaster nicht berechtigt, daraus einen Schadenersatzanspruch abzuleiten. Mobile Trade wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Anlagen und den Servicedienst zügig wieder funktionstüchtig zu machen.
  • 2. Mobile Trade haftet nicht für Schäden, d.h. Unmittelbar oder mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn, die sich für den Webmaster aufgrund der Aufhebung von Vereinbarungen zwischen den Partnern von Mobile Trade, wie Rufnummerncarriern und Mobile Trade ergeben können, es sei denn, Schäden des Webmaster beruhen auf der von Mobile Trade zu vertretenden schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder auf solchen ihres gesetzlichen Vertreters oder Stellvertreters. Mobile Trade haftet nicht für Schlechtleistungen, die von ihr nicht zu vertreten sind, wie z.B. höhere Gewalt, Stromausfall und Naturereignisse.

7. DATENSCHUTZ

  • 1. Mobile Trade gibt die Daten des Webmasters grundsätzlich nicht an Dritte weiter! Ausnahmen werden lediglich gemacht, wenn gegen Bestimmungen von Mobile Trade oder geltendes Recht verstoßen wurde oder Dritte Anteile an Mobile Trade übernommen haben.
  • 2. Mobile Trade ist berechtigt, die vom Webmaster angegebenen Daten für Marketing, Produktverbesserung und Support zu nutzen.

8. STILLSCHWEIGEKLAUSEL

Die Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten, die den Inhalt dieses Vertrages betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von fünf weiteren Jahren.

9. SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag untereinander oder aus den Folgen der Kündigung wollen die Parteien die ordentlichen Gerichtsbarkeit ausschließen und vereinbaren, dass diese Streitigkeiten durch zwei Schiedsrichter entschieden werden, wobei sich die Parteien deren Entscheidung verbindlich und ohne Rechtsmittelmöglichkeit unterwerfen. Jeweils ein Schiedsrichter wird von einer der Parteien gestellt. Kommen diese beiden Schiedsrichter zu keinem Ergebnis, so wird auf Antrag einer Partei vom Präsidenten des Höchstgerichtes von der Schweiz ein weiterer Schiedsrichter gestellt. Die Entscheidung fällt dann durch einfach Mehrheit der Schiedsrichter.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten, die sich aus dieser Rechtsbeziehung ergeben, sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte im Kanton Schwyz, Schweiz - unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände - zuständig. Auf dieses Rechtsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss von Weiterverweisungen aufgrund des Internationalen Privatrechts, anwendbar.

Altendorf am 01.12.2022